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Rechtliche Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der e.s.i.m.s.e.k. GmbH im Bereich der industriellen Abwasserbehandlung und des Wasserrechts.
Diese Nutzungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der e.s.i.m.s.e.k. GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber für alle Beratungsleistungen, Gutachten, Planungen und Prüfungen im Bereich der hydrotechnischen Infrastruktur, insbesondere der industriellen Abwasserbehandlung und der Einhaltung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Gegenstand des Vertrages ist die fachliche Beratung und Dokumentation zu wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren, zur Betriebsoptimierung von Kläranlagen sowie zur Erstellung von Störfallplänen und Betriebstagebüchern nach WHG und Eigenkontrollverordnung. Der Auftragnehmer erbringt keine baulichen Leistungen oder Lieferungen von Anlagenteilen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des WHG, der Abwasserverordnung (AbwV) und der Störfallverordnung (StörfallV), zu erbringen.
Die Beratung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Betriebsdaten, Anlagenpläne und Prozessbeschreibungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben zu verlassen, sofern ihm keine offensichtlichen Mängel bekannt sind.
Ergebnisse der Beratung werden in Form von schriftlichen Berichten, Gutachten oder digitalen Dokumentationen übergeben. Eine mündliche Auskunft gilt erst nach schriftlicher Bestätigung als verbindlich.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes auf seinem Betriebsgelände. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass eine unvollständige oder fehlerhafte Informationsweitergabe zu abweichenden Ergebnissen führen kann, für die der Auftragnehmer keine Haftung übernimmt.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind. Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des vereinbarten Honorars.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Wirksamkeit oder behördliche Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen, die auf Grundlage seiner Beratung umgesetzt werden. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung obliegt stets dem Auftraggeber in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde.
Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf Basis des schriftlich vereinbarten Honorars oder, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen der technischen Ausrüstung und der Besonderen Fachplanung.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftraggeber ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug. Während des Verzugs fallen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber die Zahlung unverschuldet verzögert hat.
Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und der Abnahme durch den Auftraggeber.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten in Verzug ist oder der Auftragnehmer seine Pflichten aus dem Vertrag so schwerwiegend verletzt, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber vor vollständiger Leistungserbringung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der nachweislich entstandenen Aufwendungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt gewordenen betrieblichen und technischen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt oder die Weitergabe ist zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Auftraggeber wird über die Verarbeitung seiner Daten gemäß Art. 13 DSGVO informiert. Eine gesonderte Datenschutzerklärung ist auf der Website des Auftragnehmers unter policy.html abrufbar.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht zu einer wesentlichen Verschiebung des vertraglichen Gleichgewichts führt. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert.
Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf diese Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen hinweisen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für Rückfragen zu diesen Nutzungsbedingungen steht der Auftragnehmer unter der Adresse Renata-Naumann-Ring 15 oder per E-Mail an info@esimsek.com zur Verfügung.